Informationen zur Konformität

Altgeräteentsorgung

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht gemeinsam mit unsortiertem Siedlungsabfall oder Hausmüll entsorgt werden. Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind getrennt zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.

Elektro- und Elektronikgeräte, die mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das betreffende Gerät getrennt zu sammeln ist.

Verbraucherinnen und Verbraucher können Elektro- und Elektronik-Altgeräte insbesondere bei den dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen, Altstoffsammelzentren oder sonstigen Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Nähere Informationen zu Sammelstellen und Rückgabemöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Magistrat oder bei den jeweils zuständigen Sammel- und Verwertungssystemen.

Sofern für uns als Vertreiber im Einzelfall gesetzliche Rücknahmepflichten bestehen, nehmen wir Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurück. Einzelheiten zur Rückgabe, insbesondere zu Ort, Art und Ablauf der Rückgabe, können Sie über die unten angeführten Kontaktmöglichkeiten erfragen.

Vor der Abgabe eines Elektro- oder Elektronik-Altgeräts sind Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, vom Altgerät zu trennen und gesondert zurückzugeben. Für die Löschung personenbezogener Daten auf zu entsorgenden Altgeräten sind Sie selbst verantwortlich.

Bitte beachten Sie, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte gefährliche Stoffe enthalten können. Eine unsachgemäße Entsorgung kann daher nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben.

Batterien und Akkumulatoren

Da unsere Waren Batterien oder Akkumulatoren enthalten können oder Batterien bzw. Akkumulatoren für deren Betrieb erforderlich sein können, informieren wir Sie über die ordnungsgemäße Rückgabe und Entsorgung von Altbatterien und Altakkumulatoren.

Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren getrennt zu sammeln und bei einer geeigneten Sammelstelle zurückzugeben. Die Rückgabe ist für Verbraucherinnen und Verbraucher unentgeltlich möglich, insbesondere bei kommunalen Sammelstellen, Altstoffsammelzentren oder bei entsprechenden Rücknahmestellen im Handel.

Altbatterien und Altakkumulatoren können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen können. Zugleich enthalten Batterien und Akkumulatoren wertvolle Rohstoffe, die durch eine ordnungsgemäße Verwertung zurückgewonnen werden können.

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Batterien und Akkumulatoren nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Soweit Batterien oder Akkumulatoren bestimmte Schwermetalle enthalten, können unterhalb des Symbols zusätzlich folgende chemische Zeichen angebracht sein:

Zeichen Bedeutung

Pb enthält Blei

Cd enthält Cadmium

Hg enthält Quecksilber


Altbatterien und Altakkumulatoren, die zerstörungsfrei aus Elektro- oder Elektronik-Altgeräten entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Altgeräts zu entnehmen und getrennt zurückzugeben.

Für Fragen zur Rückgabe von Altbatterien und Altakkumulatoren können Sie sich an uns wenden:

Holz-Marberger GmbH
Bahnhofstraße 9
6430 Ötztal-Bahnhof
Österreich

Telefon: +43 5266 8900
Fax: +43 5266 890032
E-Mail-Adresse: manuel.milic@holz-marberger.at